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Ein-Euro-Jobs sind „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“ im Sinne des Bei einem Ein-Euro-Job entsteht keine reguläres Arbeitsverhältnis, daher gibt es weder einen Arbeitsvertrag, noch tarifliche Entlohnung, Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, Streikrecht oder Kündigungsschutz. Es wird kein Arbeitsendgeld oder Lohn, sondern zusätzlich zum Alg2§ 19 BSHG (frühere Sozialhilfe) mit ungefähr 1,- Euro pro Stunde beziffert. Ein-Euro-Jobs werden auch als "MAE-Stellen" und die entsprechenden Maßnahme-Teilnehmer als "MAE-Kräfte" bezeichnet. "MAE-Kräfte" gelten nicht als arbeitslos und werden somit, obwohl die betreffenden Alg-II-Empfänger bei der BA als arbeitslos gemeldet beziehungsweise erfasst sind, zahlenmäßig nicht in der Statisti ausgewiesen.
Die Wochenarbeitszeit bei einem 1 Euro Job ist auf maximal 30 Stunden begrenzt. |
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Alg2 1€ Job



