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Donnerstag, 23. Mai 2013
 
 
Newsflash
Alg2 Urlaub

Kein Urlaubs-Rechtsanspruch für Alg2 Bezieher

Wenn Sie Alg2 beziehen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Urlaub, weil Sie der Arbeitsagentur an jedem Werktag zur Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Das wiederum heißt, dass Sie persönlich am Wohnort erreichbar bleiben müssen.

Urlaubsanspruch durch Einzelfallentscheidung

Dass Alg2 Empfänger keinen Rechtsanspruch auf Urlaub haben, heißt nicht, dass sie grundsätzlich auf Urlaub verzichten müssen: Ihr Betreuer bei der Agentur für Arbeit bzw. der Fallmanager oder der regionale Träger entscheidet, ob Sie freie Tage erhalten. Tragen Sie Ihr Anliegen vor, in der Regel werden Gründe wie Schulferien der Kinder, Eltern- und Verwandtenbesuche sowie Urlaub des Partners akzeptiert.

Urlaubsdauer und Alg2 Weiterzahlung

Akzeptiert die Arbeitsagentur Ihren Urlaubswunsch, werden Ihnen auch als Alg2 Empfänger in der Regel drei Wochen Urlaub bewilligt. Während dieser Zeit beziehen Sie die Regelleistung weiter.

Vermittlung geht vor Urlaub

Wenn Sie eine Eingliederungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur unterschrieben haben, sind Sie damit ebenfalls verpflichtet, nur nach Absprache und mit Zustimmung Ihres Fallmanagers zu verreisen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Urlaub die berufliche Wiedereingliederung nicht beeinträchtigt. Das heißt, dass während der Anwesenheit voraussichtlich keine Vermittlungsangebote zu erwarten sind.

Urlaubs-Sonderregelung für Arbeitslose ab 58 Jahren

Wenn Sie Alg2 beziehen und zu den über 58-Jährigen gehören, können Sie sich von der Arbeitsvermittlung vorübergehend befreien lassen. Dann können Sie für die Dauer der vereinbarten vermittlungsfreien Zeit in den Urlaub fahren.

Urlaubsanspruch bei „ergänzendem Alg2“

Wenn Sie das so genannte „ergänzende Alg2“ beziehen, weil Sie zum Beispiel einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausüben und mehr als 400 Euro monatlich verdienen, haben Sie Anspruch auf Urlaub entsprechend Ihres Arbeitsvertrages.

Urlaubsanspruch für 1 Euro Jobber

Wenn Sie Alg2 beziehen und zusätzlich einen 1 Euro Job ausüben, haben Sie Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das bedeutet: 24 Urlaubstage im Jahr, wobei die Samstage mitgerechnet werden.

Bitte beachten:
Während der Urlaubszeit erhalten Sie nur den üblichen Alg2 Regelsatz. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung (MAE) für den Ein-Euro-Job entfällt während dieser Zeit.

Urlaubswunsch

Ortsabwesenheit grundsätzlich dem Amt melden. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, jede geplante Ortsabwesenheit vorab Ihrem Arbeitsvermittler zu melden und sich seine Zustimmung geben zu lassen. Das gilt beispielsweise auch, wenn Sie nur für ein verlängertes Wochenende verreisen oder einen Urlaub antreten wollen, den Sie bereits vor der Beantragung des Alg2 gebucht haben!

Bitte beachten:
Ihre Urlaubspläne können Sie telefonisch oder persönlich besprechen. Empfehlenswert ist es, sich die Genehmigung des Arbeitsvermittlers schriftlich geben zu lassen.

Spontanurlaub ohne Rücksprache – hier droht Zahlungssperre

Von Spontanreisen, die nicht der Arbeitsagentur gemeldet werden bzw. für die keine Zustimmung seitens der Arbeitsagentur vorliegen, ist dringendst abzuraten: Sie gehen damit das Risiko ein, dass Ihnen die Alg2 Zahlungen gekürzt oder gesperrt werden!

 

Tipp : Zunge raus

Alle Alg2 Empfänger sollten wegen der Anwesenheitspflicht einen besonderen Antrag stellen. Da diese verpflichtet sind, zu jeder Tageszeit erreichbar unter der Adresse anwesend zu sein, stellt jeder Alg2 Empfänger einen Antrag auf Einkaufshilfe für Lebensmittel. Diese Personen müssen selbstverständlich von der ARGE kostenlos und bei jedwedem Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Das Gesetz verlangt, das man zu Hause ist. Lebensmittel kommen aber nicht ins Haus geflogen. Daher ist die ARGE gesetzlich verpflichtet (siehe neues Gesetz) das sie zum Beispiel die Sachbarbeiter als Einkäufer für Alg2 Empfänger zur Verfügung stellt.
 
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