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Kein Urlaubs-Rechtsanspruch für Alg2 Bezieher
Wenn Sie Alg2
beziehen, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Urlaub, weil Sie der
Arbeitsagentur an jedem Werktag zur Vermittlung zur Verfügung stehen
müssen. Das wiederum heißt, dass Sie persönlich am Wohnort erreichbar
bleiben müssen.
Urlaubsanspruch durch Einzelfallentscheidung
Dass
Alg2 Empfänger keinen Rechtsanspruch auf Urlaub haben, heißt nicht,
dass sie grundsätzlich auf Urlaub verzichten müssen: Ihr Betreuer bei
der Agentur für Arbeit bzw. der Fallmanager oder der regionale Träger
entscheidet, ob Sie freie Tage erhalten. Tragen Sie Ihr Anliegen vor,
in der Regel werden Gründe wie Schulferien der Kinder, Eltern- und
Verwandtenbesuche sowie Urlaub des Partners akzeptiert.
Urlaubsdauer und Alg2 Weiterzahlung
Akzeptiert
die Arbeitsagentur Ihren Urlaubswunsch, werden Ihnen auch als
Alg2 Empfänger in der Regel drei Wochen Urlaub bewilligt. Während
dieser Zeit beziehen Sie die Regelleistung weiter.
Vermittlung geht vor Urlaub
Wenn
Sie eine Eingliederungsvereinbarung bei der Arbeitsagentur
unterschrieben haben, sind Sie damit ebenfalls verpflichtet, nur nach
Absprache und mit Zustimmung Ihres Fallmanagers zu verreisen. Die
Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Urlaub die berufliche
Wiedereingliederung nicht beeinträchtigt. Das heißt, dass während der
Anwesenheit voraussichtlich keine Vermittlungsangebote zu erwarten
sind.
Urlaubs-Sonderregelung für Arbeitslose ab 58 Jahren
Wenn
Sie Alg2 beziehen und zu den über 58-Jährigen gehören, können Sie
sich von der Arbeitsvermittlung vorübergehend befreien lassen. Dann
können Sie für die Dauer der vereinbarten vermittlungsfreien Zeit in
den Urlaub fahren.
Urlaubsanspruch bei „ergänzendem Alg2“
Wenn
Sie das so genannte „ergänzende Alg2“ beziehen, weil Sie zum Beispiel
einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausüben und mehr als 400 Euro
monatlich verdienen, haben Sie Anspruch auf Urlaub entsprechend Ihres
Arbeitsvertrages.
Urlaubsanspruch für 1 Euro Jobber
Wenn
Sie Alg2 beziehen und zusätzlich einen 1 Euro Job ausüben, haben
Sie Anspruch auf Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Das bedeutet: 24
Urlaubstage im Jahr, wobei die Samstage mitgerechnet werden.
Bitte beachten:
Während
der Urlaubszeit erhalten Sie nur den üblichen Alg2 Regelsatz. Die so
genannte Mehraufwandsentschädigung (MAE) für den Ein-Euro-Job entfällt
während dieser Zeit.
Urlaubswunsch
Ortsabwesenheit grundsätzlich dem Amt melden. Grundsätzlich
sind Sie verpflichtet, jede geplante Ortsabwesenheit vorab Ihrem
Arbeitsvermittler zu melden und sich seine Zustimmung geben zu lassen.
Das gilt beispielsweise auch, wenn Sie nur für ein verlängertes
Wochenende verreisen oder einen Urlaub antreten wollen, den Sie bereits
vor der Beantragung des Alg2 gebucht haben!
Bitte beachten:
Ihre
Urlaubspläne können Sie telefonisch oder persönlich besprechen.
Empfehlenswert ist es, sich die Genehmigung des Arbeitsvermittlers
schriftlich geben zu lassen.
Spontanurlaub ohne Rücksprache – hier droht Zahlungssperre
Von
Spontanreisen, die nicht der Arbeitsagentur gemeldet werden bzw. für
die keine Zustimmung seitens der Arbeitsagentur vorliegen, ist
dringendst abzuraten: Sie gehen damit das Risiko ein, dass Ihnen die
Alg2 Zahlungen gekürzt oder gesperrt werden!
Alle Alg2 Empfänger sollten wegen der Anwesenheitspflicht einen besonderen Antrag stellen.
Da diese verpflichtet sind, zu jeder Tageszeit erreichbar unter der
Adresse anwesend zu sein, stellt jeder Alg2 Empfänger einen Antrag
auf Einkaufshilfe für Lebensmittel. Diese Personen müssen
selbstverständlich von der ARGE kostenlos und bei jedwedem Bedarf zur
Verfügung gestellt werden. Das Gesetz verlangt, das man zu Hause ist.
Lebensmittel kommen aber nicht ins Haus geflogen. Daher ist die ARGE
gesetzlich verpflichtet (siehe neues Gesetz) das sie zum Beispiel die
Sachbarbeiter als Einkäufer für Alg2 Empfänger zur Verfügung stellt.
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