| Zwei Jahre unnötige Arbeitslosigkeit durch Behörden sind genug! |
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| Geschrieben von Redaktion | |
| Freitag, 1. Juni 2007 | |
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- Seit 2 Jahren betreibt die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald eine regelrechte Informationsblockade und Stellensabotage. - Der ARGE Geschäftsführer wimmelte 3 Beschwerden zur ersten Stellensabotage im Juli 2005 (Fallmanagerbericht) nur ab. Zuerst war der Bericht die "Basis der weiteren Zusammenarbeit". Dann folgte ein "Bericht liegt so nicht vor" und als krönender Abschluss "weitere Nachforschungen sind nicht zielführend". - Eine Beschwerde an die Kontrollorgane der ARGE fertigte er gleichsam ab. - Dringend notwendige Informationen für Vorstellungsgespräche wurden verweigert. - Ein Termin in der ARGE zwischen Dez. 05 und Feb. 07 war nicht gewollt. - Durch Informationsverweigerung wurde gezielt der finanzielle Ruin herbeigeführt. - Kriminalisierungsversuche durch die ARGE – z.B.durch Vorlage von Fahrtkostenanträgen zur Unterschrift, die gegen besseres ARGE-Wissen unwahre Daten enthielten. - Statt die Arbeitsaufnahme zu fördern, wurde ein 1€J (30 Std./Woche, ohne Arbeitsbeschreibung des Trägers) verordnet, der durch Handyverbot keinen Kontakt möglicher Arbeitgeber zuließ. Trinkverbot am Arbeitsplatz ist vorsätzliche Körperverletzung. - Gezielte Falschinformationen durch ARGE-Mitarbeiter wurden nicht verfolgt. - Dem Verdacht, dass Unterlagen "frisiert" wurden und ARGE-Daten mehrfach einen Weg zu Außenstehenden gefunden haben, wurde nicht nachgegangen. - Die Behörden verzichteten auf Nachforschungen zum Verbleib von mind. € 33.000,- Vermögen, während sonst eigene Ermittler zu Hausdurchsuchungen geschickt werden. Hängt das damit zusammen, dass ein eigener Beamter/Politiker darin verwickelt ist? Beamtenkollegialität oder vorgeschobene "Privatsache"? Interessanterweise bekommt der Beamte weiterhin Interna mitgeteilt und die Behörden bezahlen für die öffentlichen Folgen dieser "Privatsache" problemlos ALG-II – inzwischen über € 15.000,-. - Dienstaufsichtsbeschwerden wurden ignoriert. - Die ARGE soll eigene Taten aufklären. Seit wann ermitteln Täter gegen sich selbst? Sind ARGEN/Behörden kontrollfreie Räume?
- Fragen wer die Probleme verursacht hat und für den Schaden aufkommt, wurden abgespeist mit "Fragen Sie einen Anwalt". Wo bleibt die Amtsmithilfepflicht? Wo die Schadensbegrenzung?
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 1. Juni 2007 ) |
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