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Geschrieben von Redaktion   
Mittwoch, 11. April 2007
Jeder achte Zeitarbeitnehmer ist auf Hartz IV-Leistungen angewiesen

Berlin (pr-sozial) – DGB-Chef Michael Sommer will einen einheitlichen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Jeder achte Beschäftigte in der Zeitarbeit sei auf Hartz IV-Leistungen angewiesen. Zugleich kritisierte er die christlichen Gewerkschaften, die den DGB-Tarifvertrag - durch eigene – unterlaufen würden. Zahlreiche Erwerbslose beklagen ebenfalls, dass die Hartz IV-Behörden und Arbeitsagenturen oft nur ungeprüfte Zeitarbeit im Angebot hätten.

In Berlin sagte Sommer: „Damit zeigt sich, dass ein erheblicher Teil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in prekären Beschäftigungsverhältnissen steckt, die den notwendigen Lebensunterhalt nicht absichern. Es handelt sich dabei vorwiegend um Beschäftigte von Unternehmen, die den DGB-Tarifvertrag mit der Branche unterlaufen und niedrigere Verträge mit so genannten christlichen Gewerkschaften abgeschlossen haben“. Nach den vom DGB mit den großen Zeitarbeitsverbänden BZA und IGZ vereinbarten Tarifverträgen werden in der untersten Tarifgruppe 7,15 Euro im Westen und 6,22 Euro im Osten bezahlt. Der DGB tritt für einen branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro ein. 
 

DGB-Chef Sommer forderte Bundesarbeits- und Sozialminister Franz Müntefering (SPD) auf,  die Zeitarbeit in das Endsendegesetz aufzunehmen. Damit würden unerträglich niedrige Stundenlöhne verhindert, wie sie manche skrupellose Zeitarbeitsfirmen zahlen. In diesem Zusammenhang betonte er auch die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 EUR. 

Nach Berechnungen des DGB erhielten von 556202 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei Zeitarbeitsfirmen rund jedes Achte ergänzende ALG II-Leistungen. Bei fast allen würde es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handeln. 
 

Zahlreiche Hartz IV-Betroffene kritisierten ebenfalls, dass Arbeitsagentur und Argen oft nur Zeitarbeitsfirmen im Angebot hätten. Sie hätten kaum Möglichkeiten sich gegen solche – oft völlig ungeprüfte – Angebote zu wehren. Bei einer Nichtbewerbung bzw. Nichtarbeitsaufnahme, wegen extrem niedrigen Stundenlohns, drohen Sanktionen, die bis hin zur völligen Leistungseinstellung führen können.

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 11. April 2007 )
 
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