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Hartz IV: Angeblich Unverletzlichkeit der Wohnung gewahrt durch „Sozialschnüffler“ PDF Drucken E-Mail
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Geschrieben von Redaktion   
Dienstag, 17. April 2007
Erwerbsloseninitiaitven sprechen von andere Erfahrungen

Berlin: (hib/MPI/pr-sozial) Die Bundesregierung sieht das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz der Maßnahmen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als gewahrt an. Der Bundesagentur für Arbeit seien seit Inkrafttreten der verschärften Kontrollmöglichkeiten im August 2006 nur wenige Beschwerden gegen Außendienstmitarbeiter bekannt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/4978 
) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4821).

Weiter heißt es, bislang lägen noch keine Daten vor, um wie viel die "Hartz-IV"-Ausgaben aufgrund der Außendiensteinsätze reduziert werden konnten. Beim geschätzten Einsparpotenzial von rund 350 Millionen Euro sei zugrunde gelegt worden, dass die Außendienste von 350 Arbeitsgemeinschaften jeweils durchschnittlich 200 Fälle von Leistungsmissbrauch aufdecken können. Insgesamt wären dies rund 70.000 Bedarfsgemeinschaften. Die Regierung erläutert: "Unter der Annahme, dass diese durchschnittlich 50 Prozent ihrer Gesamtleistung (rund 840 Millionen Euro monatlich) nicht rechtmäßig beziehen, können Einsparungen von rund 350 Millionen Euro erzielt werden."

Sollten auch die Kommunen, die ihre Langzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen, ihre Außendienste verstärken, "könnten Einsparungen von bis zu 440 Millionen Euro erreicht werden". Die Fraktion Die Linke hatte geschildert, die flächendeckend eingerichteten Außendienste bestritten den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung, verlangten Zugang zur Wohnung und forschten die Empfänger von Alg II "durch systematische und geradezu konspirative Befragungen von Nachbarn und Bekannten" aus. Dazu schreibt die Regierung, die Befragung Dritter dürfe ohne Kenntnis des Betroffenen "nur in besonderen Fällen unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes" erfolgen. Vorrangig sei die Befragung des Betroffenen.

Erwerbsloseninitiaiven hingegen haben jedoch ganz andere Erfahrungen und warnen die Betroffenen, die Sozialdetektive ohne die Gegenwart von Zeugen in ihre Wohnung zu lassen. Es käme leider immer öfter vor, dass Mitarbeiter dieser Behörden sich Zugang in Wohnungen verschaffen würden, indem sie die Leistungseinstellung ankündigen würden. So haben inzwischen auch mehrere Sozialgerichte Zweifel an den Erkenntnissen dieser Wohnungsbesichtigungen gezogen.  

ausführlich Infos zu diesem Thema unter:

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 17. April 2007 )
 
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