| Hartz IV: Angeblich Unverletzlichkeit der Wohnung gewahrt durch „Sozialschnüffler“ |
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| Geschrieben von Redaktion | |
| Dienstag, 17. April 2007 | |
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Erwerbsloseninitiaitven sprechen von andere Erfahrungen Berlin: (hib/MPI/pr-sozial) Die Bundesregierung sieht das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz der Maßnahmen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als gewahrt an. Der Bundesagentur für Arbeit seien seit Inkrafttreten der verschärften Kontrollmöglichkeiten im August 2006 nur wenige Beschwerden gegen Außendienstmitarbeiter bekannt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/4978 ) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/4821).
Weiter
heißt es, bislang lägen noch keine Daten vor, um wie viel die
"Hartz-IV"-Ausgaben aufgrund der Außendiensteinsätze reduziert werden
konnten. Beim geschätzten Einsparpotenzial von rund 350 Millionen Euro
sei zugrunde gelegt worden, dass die Außendienste von 350
Arbeitsgemeinschaften jeweils durchschnittlich 200 Fälle von
Leistungsmissbrauch aufdecken können. Insgesamt wären dies rund 70.000
Bedarfsgemeinschaften. Die Regierung erläutert: "Unter der Annahme,
dass diese durchschnittlich 50 Prozent ihrer Gesamtleistung (rund 840
Millionen Euro monatlich) nicht rechtmäßig beziehen, können
Einsparungen von rund 350 Millionen Euro erzielt werden."
Erwerbsloseninitiaiven hingegen haben
jedoch ganz andere Erfahrungen und warnen die Betroffenen, die
Sozialdetektive ohne die Gegenwart von Zeugen in ihre Wohnung zu
lassen. Es käme leider immer öfter vor, dass Mitarbeiter dieser
Behörden sich Zugang in Wohnungen verschaffen würden, indem sie die
Leistungseinstellung ankündigen würden. So haben inzwischen auch
mehrere Sozialgerichte Zweifel an den Erkenntnissen dieser
Wohnungsbesichtigungen gezogen.
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 17. April 2007 ) |
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