| Hartz IV – BA erteilt rechtwidrige Anweisung zur Abweisung von Überprüfungsanträgen und Widersprüche |
| Geschrieben von Redaktion | |
| Montag, 8. Februar 2010 | |
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Damit trifft die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine offensichtlich rechtwidrige Entscheidung. Es bleibt die Frage offen, ob sie etwa Nachzahlungen befürchtet. Dabei hat das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2007 – B7a AL 2/06 R – klar festgestellt, dass nur dann Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn vor einer höchstrichterlichen Entscheidung Anträge auf Überprüfung oder Widersprüche gestellt wurden und man gleichzeitig die Ruhestellung des Verfahrens bis zur höchstrichterlichen Entscheidung gestellt hat. Anderslautende Erklärungen des Bundesministeriums für Arbeit- und Soziales entsprechen nicht den Tatsachen.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland empfiehlt bei Zurückweisung der WidersprücheKlage beim zuständigen Sozialgericht einzureichen. Noch besser ist es, sich nach Ablehnung des Widerspruchs sich unverzüglich einen Beratungsschein zu hohlen und seine Ansprüche mit anwaltschaftlicher Hilfe durch zusetzen. Die Kosten des Verfahrens bleiben in diesen Fällen bei den Behörden hängen, die diese offensichtlich rechtswidrigen Entscheidungen treffen. unbedingt innerhalb von vier Wochen eine “Wir fordern die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesministerium für Arbeit auf, ihre Entscheidung umgehend rückgängig zu machen, da sie durch diese Entscheidung die SteuerzahlerInnen unnötig belasten. Wenn die Bundesagentur für sich schon das Sonderrecht hat, dass sie Geldleistungen erst ab höchstrichterlicher Rechtssprechung anpassen braucht, sollte jetzt nicht den einzig möglichen Weg rechtswidrig versperren, damit Betroffene Ansprüche für die Vergangenheit eventuell erhalten können. Auch wenn nicht unbedingt damit zu rechnen ist, dass das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung für die Nachzahlung von Leistungen für die Vergangenheit trifft, gibt es durchaus gute Gründe, dass dies so sein könnte. Wir weisen nochmal darauf hin, dass der Präsident des BVerfG Prof Papier in der öffentlichen Verhandlung am 20. Oktober 2009 ausdrücklich erklärt hatte, dass entgegen anderslautender Medienberichte auch die Regelleistung für Erwachsene, nicht nur die für Kinder, Gegenstand des Verfahrens sind” , so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. dieser Artikel / Pressemeldung stammt von Martin Behrsing und ist u.a. auf PR-SOZIAL veröffentlicht ( Text/Bildrechte , Martin Behrsing ) ——————————————————- Kontakt : Martin Behrsing – 0160 99278357 ——————————————————- aktuelle Musterüberprüfungsanträge und Widersprüche ( Tacheles e. V. ) http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx Kommentar von Dirk Grund dazu : Ich kann mich der hier zitierten Forderung nur anschließen , und jedem Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende raten , dies nicht nur zu beherzigen, sondern vielmehr , auch wirklich in die Tat umzusetzen. Ein jeder der unter der AGENDA 2010 zu leiden hat , sollte es eine Pflicht und zugleich eine genugtuung sein , diese vielleicht einmalige Chance wahrzunehmen !! Abschließend möchte ich noch ein Zitat von Harald Thome (eine Koryphäe im Bereich ALG II, Sozialhilfe und Arbeitslosenrecht, sowie allgemeine Existenzsicherung anführen :
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